Rechtsprechung
   BPatG, 16.01.2007 - 33 W (pat) 183/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30778
BPatG, 16.01.2007 - 33 W (pat) 183/04 (https://dejure.org/2007,30778)
BPatG, Entscheidung vom 16.01.2007 - 33 W (pat) 183/04 (https://dejure.org/2007,30778)
BPatG, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 33 W (pat) 183/04 (https://dejure.org/2007,30778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,30778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 16.01.2007 - 33 W (pat) 183/04
    Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 - Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 - Henkel).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 16.01.2007 - 33 W (pat) 183/04
    Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 - Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 - Henkel).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 16.01.2007 - 33 W (pat) 183/04
    Kann einer Wortmarke ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so ergibt sich daraus ein tatsächlicher Anhalt dafür, dass ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 16.01.2007 - 33 W (pat) 183/04
    Der weitere Bestandteil "line" des Wortbestandteils der Anmeldemarke wird, insbesondere als nachgestellter Bestandteil von Wortkombinationen, in ständiger Rechtsprechung als Bezeichnung einer Produktlinie bzw. -gruppe angesehen, was auch für Dienstleistungen gilt (vgl. z. B. EuGH GRUR 2003, 58 - COMPANYLINE für Versicherungs- und Finanzwesen; vgl. a. BPatG, 30. Sen. v. 21. Oktober 2002 (30 W (pat) 06/02) - HighQLine; 27. Sen. v. 19. Februar 2002 (27 W (pat) 306/00) - STARLINE).
  • BPatG, 19.02.2002 - 27 W (pat) 306/00
    Auszug aus BPatG, 16.01.2007 - 33 W (pat) 183/04
    Der weitere Bestandteil "line" des Wortbestandteils der Anmeldemarke wird, insbesondere als nachgestellter Bestandteil von Wortkombinationen, in ständiger Rechtsprechung als Bezeichnung einer Produktlinie bzw. -gruppe angesehen, was auch für Dienstleistungen gilt (vgl. z. B. EuGH GRUR 2003, 58 - COMPANYLINE für Versicherungs- und Finanzwesen; vgl. a. BPatG, 30. Sen. v. 21. Oktober 2002 (30 W (pat) 06/02) - HighQLine; 27. Sen. v. 19. Februar 2002 (27 W (pat) 306/00) - STARLINE).
  • BPatG, 21.10.2002 - 30 W (pat) 6/02
    Auszug aus BPatG, 16.01.2007 - 33 W (pat) 183/04
    Der weitere Bestandteil "line" des Wortbestandteils der Anmeldemarke wird, insbesondere als nachgestellter Bestandteil von Wortkombinationen, in ständiger Rechtsprechung als Bezeichnung einer Produktlinie bzw. -gruppe angesehen, was auch für Dienstleistungen gilt (vgl. z. B. EuGH GRUR 2003, 58 - COMPANYLINE für Versicherungs- und Finanzwesen; vgl. a. BPatG, 30. Sen. v. 21. Oktober 2002 (30 W (pat) 06/02) - HighQLine; 27. Sen. v. 19. Februar 2002 (27 W (pat) 306/00) - STARLINE).
  • BPatG, 12.01.2011 - 29 W (pat) 157/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Premium Ingredients International (Wort-Bild-Marke)"

    (30 W (pat) 79/06, für die Klassen 3 und 5), (24 W (pat) 23/04, für die Klassen 38, 42), (30 W (pat) 165/97, für die Klassen 9, 35, 37), (33 W (pat) 183/04, für die Klassen 36, 42), (25 W (pat) 264/01, für Klasse 42) und (33 W (pat) 66/04, für die Klassen 35, 36, 38).

    Die den Entscheidungen 30 W (pat) 79/06, 24 W (pat) 23/04, 33 W (pat) 183/04 und 25 W (pat) 264/01 zugrundeliegenden Zeichen sind schon deshalb nicht vergleichbar, weil sie für andere Waren und Dienstleistungen beansprucht wurden.

  • BPatG, 26.09.2018 - 29 W (pat) 22/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "PROFI LINE (Wort-Bild-Marke)" - keine

    BPatG, 26 W (pat) 8/13 - ), die unterschiedliche Schriftdicke (BPatG, 33 W (pat) 183/04 - ) sowie die konkrete Farbwahl, sind nicht ungewöhnlich, sondern einfach und gehören zum Standard der Werbegrafik.
  • BPatG, 18.09.2018 - 27 W (pat) 527/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "BEAUTYLINE (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)" - fehlende

    Beschluss vom 16. Januar 2007 - 33 W (pat) 183/04 - ).
  • BPatG, 10.02.2010 - 29 W (pat) 68/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "fahrer-umfrage.de PKW-ZUFRIEDENHEITS-STUDIE

    In Kombination mit der darunter befindlichen Wortfolge "PKW-ZUFRIEDENHEITS-STUDIE" und dem Rechteck weist das angemeldete Zeichen insgesamt ein Mindestmaß an Eigenart auf, das im Gegensatz zu als schutzunfähig angesehenen Gestaltungen für die Begründung der erforderlichen Unterscheidungskraft gerade noch ausreicht (vgl. u. a. 33 W (pat) 183/04 - easyline; 32 W (pat) 240/04 -FestSpielHaus; 29 W (pat) 251/03 - Druck Discount 24.de).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht